Nach Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid, in welchem aufgeschlüsselt ist, welche Freibeträge und Steuerabzüge berücksichtigt werden konnten und wie viel Steuern Sie nachzahlen müssen oder Ihnen zurückerstattet werden. Nicht selten finden sich aber Fehler in den Steuerbescheiden, sodass die Steuerforderung zu hoch oder niedrig ausfällt. Eine Prüfung Ihres Steuerbescheids kann Ihnen einen Teil Ihrer gezahlten Steuern wiederbringen, jedoch haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.
Wozu sollten Sie Ihren Steuerbescheid prüfen?
Jedes Jahr müssen Sie im Frühjahr Ihre Steuererklärung abgeben oder bis Jahresende vom Steuerberater anfertigen lassen. Ein paar Monate später erhalten Sie dann den Steuerbescheid, in welchem das Finanzamt auflistet, wie viel Steuer bereits einbehalten wurde, wie hoch ihr persönlicher Steuersatz ist, und wie viel Geld Sie nachzahlen müssen oder Ihnen rückerstattet wird. Nicht alle Steuerbescheide sind jedoch korrekt: Stiftung Warentest gibt an, dass etwa ein Fünftel aller Steuerbescheide fehlerhaft ist, und der Bund deutscher Steuerzahler geht sogar von bis zu 30% Fehlerquote aus. Erfreulicherweise sind etwa zwei Drittel aller Einsprüche gegen Steuerbescheide erfolgreich und resultieren in Steuerrückzahlungen.
Ein Fehler im Steuerbescheid kann geschehen, wenn grundlegende Änderungen Ihrer Einkommenssituation oder steuerlichen Behandlung sich geändert haben und nicht überall berücksichtigt worden sind; beispielsweise bei Scheidung, Heirat oder Verrentung. Auch kann es Unstimmigkeiten geben, wenn Sie mehrere Angestelltenverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern eingegangen sind. Falls Sie Belege für größere steuermindernde Ausgaben nicht eingereicht haben oder diese vom zuständigen Sachbearbeiter nicht gesichtet wurden, fehlen diese Vergünstigungen dann auch im Steuerbescheid.
Bis wann haben Sie Zeit für eine Prüfung Ihres Steuerbescheids?
Die Frist für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid beträgt einen Monat. Sie beginnt jedoch erst ab dem dritten Tag nach Ausstellungsdatum Ihres Steuerbescheids, da erst dieser Tag unter Berücksichtigung des Postwegs als Tag der Bekanntgabe gilt. Wenn nur ein einzelner Punkt Ihres Steuerbescheids geändert werden muss, beispielsweise, weil ein Beleg vergessen wurde, können Sie anstelle eines Einspruchs auch einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids stellen. Dies können Sie in der Regel sogar telefonisch oder per E-Mail erledigen.
Beachten Sie, dass der angefochtene Steuerbescheid gültig ist, bis dem Einspruch stattgegeben wird. Das bedeutet, dass Sie eventuell zu leistende Steuernachzahlungen sofort zu begleichen haben. Sollte Ihr Einspruch erfolgreich sein, würden Ihnen zuviel gezahlte Steuern wird zurücküberwiesen werden.
Um ein Aufschieben der Zahlungsfrist zu bewirken, können Sie neben dem Einspruch gegen den Steuerbescheid auch einen Antrag auch Aussetzung der Vollziehung stellen. Stimmt das Finanzamt dieser Bitte zu, müssen Sie die eventuelle Steuernachzahlung erst später überweisen. Zum späteren Zeitpunkt allerdings müssen Sie dann nicht nur die Steuernachzahlung begleichen, sondern für die Verspätung auch noch Zinsen zahlen: 0,5% pro Monat.
Wie können Sie Ihren Steuerbescheid selbst prüfen?
Mit ein wenig Zeiteinsatz können Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid selbst prüfen. Lesen Sie dabei einfach Zeile für Zeile den Bescheid durch und vergleichen die angegebenen Zahlen mit Ihren Erwartungen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie eine Kopie Ihrer Steuererklärung vorliegen haben und kontrollieren können, dass alle Einträge in Ihrer Steuererklärung auch im Steuerbescheid berücksichtigt wurden.
Moderne Steuerprogramme und auch die elektronische Steuererklärung geben bereits eine Vorabkalkulation an, mit welcher endgültigen Steuerlast Sie zu rechnen haben, und wie hoch eine eventuelle Nachzahlung oder Rückerstattung ausfallen würde. Falls die Zahlen in Ihrem Steuerbescheid deutlich von den Schätzungen Ihrer Steuersoftware abweichen, sollten Sie besonders kritisch prüfen, wo die Unterschiede liegen und ob diese gerechtfertigt sind.
In Ihrem Steuerbescheid sollte in einem Text erklärt werden, ob und weshalb Angaben aus Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt werden konnten. Falls diese Kommentare Ihnen nicht weiterhelfen, können Sie auch kurz telefonisch beim Finanzamt nachhaken und sich den Sachverhalt erklären lassen, bevor Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid erheben.
Wer kann Ihnen bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids helfen?
Falls Sie in direktem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt die Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid nicht klären konnten, empfiehlt es sich, einen Fachmann hinzuzuziehen und einen Steuerberater zu kontaktieren. Für die Prüfung eines Steuerbescheids berechnet ein Steuerberater die Zeitgebühr, die zwischen 30 und 70 Euro je angefangener halber Stunde liegt. Falls Sie nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, können Sie sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Quellen