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Steuerliche Freibeträge

Steuerliche Freibeträge - Steuerberater-Wegweiser
Kelly Sikkema unsplash.com

Bei der Einkommensteuer gibt es in Deutschland mehrere Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen verringern und somit die Steuerlast reduzieren können. Im Folgenden werden einige wichtige aufgelistet. 

Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2025 beträgt er 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete (bei Zusammenveranlagung).

Kinderfreibetrag:

Eltern können einen Freibetrag für ihre Kinder geltend machen. Der Kinderfreibetrag dient dazu, die Kosten für den Unterhalt und die Betreuung eines Kindes steuerlich zu entlasten. 2025 beträgt der Freibetrag 8.952 Euro pro Kind (bei zusammen veranlagten Eltern).

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Alleinerziehende können einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr geltend machen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Sparerpauschbetrag:

Für Kapitalerträge (wie Zinsen oder Dividenden) gibt es einen Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Werbungskostenpauschbetrag:

Arbeitnehmer erhalten einen pauschalen Freibetrag für berufliche Ausgaben (z.B. Fahrtkosten), den sogenannten Werbungskostenpauschbetrag. Er liegt bei 1.230 Euro pro Jahr (ohne Nachweis).

Freibetrag für Menschen mit Behinderung:

Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag von 384 - 7.400 Euro geltend machen.

Ausbildungsfreibetrag:

Eltern können einen Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr für ein volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und nicht mehr zu Hause lebt, erhalten.

Pflegepauschbetrag:

Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag von bis 600 Euro bis zu 1.800 Euro, je nach Pflegegrad geltend machen.

Diese Freibeträge helfen dabei, das zu versteuernde Einkommen zu mindern, und führen so zu einer geringeren Steuerlast.

Mehr Informationen dazu findet man auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.

Hinweis: Die konkreten Bestimmungen und Freibeträge können sich ändern. Eine weitere Recherche auf den jeweiligen Seiten des Bundesfinanzministeriums sowie eine Beratung bzgl. aller individuellen Faktoren bei einem Steuerberater ist ratsam. 

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