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Steuerberater kündigen und wechseln – Was ist zu beachten?

Steuerberater kündigen und wechseln – Was ist zu beachten? - Steuerberater-Wegweiser

Sind Sie mit Ihrem Steuerberater nicht zufrieden und glauben Sie, jemand besseres gefunden zu haben? Oder haben sich Ihre Anforderungen an eine Steuerberatung verschoben, sodass Sie zu einer Kanzlei wechseln wollen, deren Profil mehr auf Sie zugeschnitten ist? Dann müssen Sie nicht zögern, Ihrem bisherigen Steuerberater zu kündigen und zum neuen Beratungsbüro zu wechseln. Eine Kündigung Ihrer Zusammenarbeit ist jederzeit möglich, doch ist es geschickt, nach Abschluss eines Auftrags zu wechseln, um doppelte Kosten zu vermeiden. Steuerberater sind zur Übergabe wichtiger Unterlagen verpflichtet, sodass ein reibungsloser Wechsel ermöglicht wird.

Wann kann man den Steuerberater wechseln und entstehen dadurch irgendwelche Kosten? Gibt es Fristen beim Steuerberaterwechsel zu beachten und wie werden meine Steuer-Unterlagen übergeben? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, worauf Sie beim Kündigen Ihres Steuerberaters und Wechsel des Steuerbüros achten müssen.

Wann soll ich meinen Steuerberater wechseln?

Die Gründe, weshalb Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten, können vielfältig sein: falls Sie sich beruflich oder privat neu aufgestellt haben, kann das Fachgebiet Ihres bisherigen Steuerberaters nicht mehr genau zu Ihrem Anforderungsprofil passen. Vielleicht hat sich auch ganz banal ein Umzug ergeben, sodass Sie keinen weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen möchten.

Sie sollten aber auch einen Wechsel des Steuerbüros in Betracht ziehen, wenn Sie bloß unzufrieden mit der Arbeit oder dem Arbeitsumfeld Ihres Beraters sind: häufige Kritikpunkte sind die schwierige telefonische Erreichbarkeit oder lange Wartezeiten bei der Terminvergabe, aber auch schlechte Kommunikation und mangelnde Transparenz, wodurch Sie schnell von Nachzahlungsforderungen unangenehm überrascht werden können.

Rechtliche Grundlagen für einen Steuerberaterwechsel

Nach § 627 des Bundesgesetzbuches ist eine Kündigung des Steuerberatervertrags jederzeit möglich, es sei denn, Sie haben explizit Anderes vertraglich vereinbart. Für bereits erledigte Teile noch ausstehender Aufträge müssen Sie jedoch auch bei Kündigung das entsprechende Teil-Honorar zahlen.

Was ist der beste Zeitpunkt, um den Steuerberater zu wechseln?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Zusammenarbeit mit Ihrem alten Steuerberater aufzukündigen, wenn dieser gerade keine Angelegenheit für Sie bearbeitet. Es ist beispielsweise keine gute Idee, den Steuerberater zu wechseln, während dieser Ihre Steuererklärung schreibt oder einen Jahresabschluss erstellt. Ansonsten würden Sie Ihren ehemaligen Steuerberater anteilig für die bereits begonnene Bearbeitung bezahlen müssen und zusätzlich auch Ihrem neuen Steuerberater ein Honorar entrichten. Falls Sie Ihr Steuerbüro mit einer regelmäßigen Tätigkeit beauftragt haben, wie beispielsweise der monatlichen Erstellung der Buchführung, ist eine Kündigung und Wechsel des Steuerberaters zum Monatsende das einfachste.

Was passiert mit meinen Unterlagen beim alten Steuerberater?

Ihr Steuerberater ist nach § 66 des Steuerberatungsgesetzes verpflichtet, Ihre Handakten bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren. Entscheiden Sie sich dazu, ein anderes Steuerbüro mit Ihren Angelegenheiten zu beauftragen, können Sie von Ihrem bisherigen Berater die Herausgabe Ihrer Unterlagen einfordern. Dieser Forderung muss der alte Steuerberater nachkommen, sofern keine offenen Rechnungen mehr vorliegen.

Zu den Handakten zählen beispielsweise alle Originalbelege und –verträge, Steuererklärungen, Dokumente der Personalbuchhaltung, sowie Bilanzierungen und Jahresabschlüsse. Ihr alter Steuerberater ist dazu verpflichtet, einen reibungslosen Steuerberaterwechsel zu ermöglichen und sich kooperativ gegenüber seinen Kollegen zu verhalten. Nicht zu den Handakten zählen Kommunikation mit Dritten und Kopien von Unterlagen; diese müssen nicht übergeben werden. Die meisten steuerrelevanten Informationen liegen dem Steuerberater elektronisch vor. Da die Schnittstelle DATEV für den Austausch dieser Steuerdaten von den meisten Kanzleien verwendet wird, können derartige Daten ohne Probleme elektronisch übermittelt werden.

Ist das Finanzamt vom Steuerberaterwechsel betroffen?

Haben Sie einen Steuerberater zu Ihrer Unterstützung in Steuer-Angelegenheiten beauftragt, haben Sie diesem in der Regel auch eine Vollmacht erteilt, Sie beim Finanzamt zu vertreten. Bei einer Kündigung oder einem Wechsel des Steuerberaters müssen Sie lediglich diese Vollmacht widerrufen. Dies ist aber ein einfacher Formantrag, bei dem Sie sich aber auch von Ihrem neuen Steuerberater helfen lassen können.

Steuerberater kündigen

Nicht immer muss die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater durch einen Vertrag mit einem anderen Berater ersetzt werden; Sie können sich auch dazu entscheiden, ganz ohne Steuerberater aufzutreten. Ein häufiger Anlass ist das Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben durch Verrentung oder das Beenden einer Unternehmertätigkeit und Wechsel in ein Angestelltenverhältnis. Durch solche Änderungen in Ihrem Leben können sich Ihre Anforderungen an eine Steuerberatung deutlich reduzieren, sodass Sie beispielsweise lediglich eine jährliche Steuererklärung abgeben müssen, aber nicht mehr für Buchhaltung verantwortlich sind. Oder aber es Ihnen ist durch das Aufgeben einer selbstständigen Arbeitstätigkeit möglich, die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen, was vielleicht günstiger ist als ein Steuerberater.

Die Kündigung eines Steuerberaters erfolgt aber weitestgehend analog zum Steuerberaterwechsel: Sie haben ebenfalls das Recht, die Herausgabe Ihrer Handakten zu verlangen, und Sie sollten ebenfalls die Vollmacht bei Ihrem Finanzamt widerrufen.

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG001300319
  2. https://www.steuerberaterguide.de/steuerberater-wechseln
  3. https://www.ageras.de/blog/steuerberater-wechseln-so-einfach-funktioniert-es
  4. https://www.betriebsausgabe.de/magazin/steuerberater-wechseln-4447

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