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Gut & Günstig - Was kostet ein Steuerberater?

Gut & Günstig - Was kostet ein Steuerberater? - Steuerberater-Wegweiser

Wie teuer ein Steuerberater ist, darum machen sich die meisten Menschen nur einmal im Jahr Gedanken, wenn Sie ihre Steuererklärung anfertigen müssen. Für Unternehmer bieten Steuerberater aber noch mehr Dienste an, die sich auf Dauer auszahlen können: neben Bilanzierungen für Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen können auch Angelegenheiten in der Buchführung über Steuerberater abgewickelt werden. Für das Honorar eines Steuerberaters gibt der Gesetzgeber konkrete Rahmen vor, die von Tätigkeit und Gegenstandswert abhängen. Der Spielraum für die berechnete Gebühr erlaubt es dem Steuerberater, den konkreten Aufwand für die Bearbeitung im Preis zu berücksichtigen.

Wie viel kostet die Steuerberatung, und woraus setzt sich die berechnete Gebühr zusammen? Wann lohnt sich ein Steuerberater, und wie lässt sich Geld sparen? In diesem Ratgeber beschreiben wir, wir sich das Honorar für die Steuerberatung berechnet und geben Beispiele, wie Sie selbst die Kosten vorab einschätzen können.

Steuerberaterkosten werden durch Gebührenordnung geregelt

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung und fragen sich, wie teuer ein Steuerberater wohl sein würde? Für einen groben Anhaltspunkt hilft Ihnen hier die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV). Diese gibt Mindest- und Höchstpreise vor, wie viel für bestimmte Dienste der Steuerberatung verlangt werden darf. Von diesem Rahmen für Honorare darf nur nach vorab ausgehandelter und in Textform festgehaltener Vereinbarung abgewichen werden.

Was ist das Honorar eines Steuerberaters?

Der gesamte Rechnungsbetrag eines Steuerberaters setzt sich aus mehreren Teilen zusammen; der größte Einzelposten ist dabei die sogenannte Wertgebühr. Die Wertgebühr für eine Tätigkeit der Steuerberatung berechnet sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte und Art der Dienstleistung. Im Anhang der Vergütungsverordnung findet sich in Tabellen nach Gegenstandswert gestaffelt (also beispielsweise nach Höhe der Gesamteinkünfte) die volle Gebühr. Nur Bruchteile davon dürfen aber tatsächlich als Wertgebühr im Honorar veranschlagt werden. Welcher Anteil der vollen Gebühr anfällt, hängt dabei von der genauen Dienstleistung ab.

Preise für eine Steuererklärung: Beispielrechnung

Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen beispielsweise bei 48 000 Euro, fällt der Gegenstandswert in die Stufe „zwischen 45 000 und 50 000 Euro“, sodass die volle Gebühr gemäß Tabelle A 1098 Euro beträgt. StBVV §23 Abs. 1 schreibt vor, dass für die Anfertigung der Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr berechnet werden dürfen. Damit darf das Honorar Ihres Steuerberaters für diese Tätigkeit zwischen 109,80 und 658,80 Euro liegen. [1]

Die Steuerberaterkosten müssen Sie der Höhe einer potentiellen Steuerrückzahlung gegenüberstellen. Für das Jahr 2017 nennt das Statistische Bundesamt eine durchschnittliche Steuererstattung von 935 Euro, was in diesem Rechenbeispiel knapp über den maximalen Kosten für die Steuerberatung liegt. [2]

Was verlangt ein Steuerberater?

Die Wertgebühr für die Anfertigung einer Steuererklärung liegt mit zwischen einem und sechs Zehntel der vollen Gebühr innerhalb eines großen Ermessensspielraums des Steuerberaters. Für einen durchschnittlich komplizierten Fall wird in der Regel mit der Mittelgebühr gerechnet. Diese liegt genau in der Mitte zwischen Mindest- und Höchstbetrag der zulässigen Honorargebühr, für eine Steuererklärung also bei 3,5 Zehnteln des vollen Betrags. Im obigen Beispiel ergibt sich damit eine Mittelgebühr von 384,30 Euro. Stellt Ihnen Ihr Steuerberater höhere Kosten als die Mittelgebühr in Rechnung, muss er diese plausibel begründen können, etwa bei mehreren Einkünften aus unterschiedlichen Tätigkeiten. [3]

Zusätzliche Auslagen können Kosten erhöhen

Neben der Wertgebühr, die für eine Angelegenheit berechnet wird, können auch Auslagen in Rechnung gestellt werden, etwa für Telefonate und Post oder Reiseaufwendungen. Die geschäftliche Korrespondenz mit Ihnen zählt jedoch nicht hierzu, da die Ausgaben hierfür als allgemeine Geschäftskosten gerechnet werden. Anstelle einer genauen Auflistung der Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen darf auch eine Pauschale von 20 Prozent der Gesamt-Gebühr erhoben werden, jedoch maximal 20 Euro je Angelegenheit.

Neben der Wertgebühr und den Kosten für Auslagen steigt der Rechnungsbetrag zusätzlich auch um die Umsatzsteuer von 19% an.

Gibt es unterschiedliche Tarife zur Steuerberatung?

Benötigen Sie Steuerberatung zu einer Angelegenheit, die sich nicht in den Tabellen der Anlage der Vergütungsverordnung wiederfindet, berechnet sich das Honorar des Steuerberaters aus der Zeitgebühr. Die Zeitgebühr beträgt zwischen 30 und 70 Euro je angefangener halben Stunde. Die Zeitgebühr wird beispielsweise regulär berechnet für die Prüfung eines eingegangenen Steuerbescheides, die Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung oder auch aufwendigere Arbeiten beim Erstellen einer Buchführung.

Alternative: ein Pauschale deckt alle Kosten

Wenn Sie Ihren Steuerberater nicht bloß um die jährliche Steuererklärung bitten, sondern ihn regelmäßiger in unterschiedlichen Angelegenheiten beschäftigen, können Sie auch eine Pauschalvergütung aushandeln. Dies ist beispielsweise für Unternehmer sinnvoll, die neben der eigentlichen Steuerberatung auch Unterstützung in der Buchführung suchen. Wenn beispielsweise die Buchführung monatlich aktualisiert werden soll, bezahlen Sie Ihrem Steuerberater einen Pauschalbetrag, der jeden Monat gleich ist, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. In Monaten mit mehr Arbeitseinsatz durch den Steuerberater haben Sie damit einen vergleichsweise niedrigen Preis für ihn bezahlt; liegt der Aufwand unter dem Durchschnitt, sind durch die Pauschalzahlung Ihre Kosten höher als eigentlich erforderlich.

Die monatlichen Kosten für die Buchführung werden in § 33 der Vergütungsverordnung festgelegt. Sie betragen zwischen zwei und zwölf Zehntel der vollen Gebühr. Als Gegenstandswert wird hier der Jahresumsatz herangezogen. Für eine längere Zusammenarbeit sollten Sie mit Ihrem Steuerberater regelmäßig die Pauschalvergütung überprüfen, indem Sie beispielsweise einmal pro Jahr Arbeitszeit, aktuellen Gegenstandswert und berechnetes Honorar zusammentragen und gegenüberstellen.

Kostenlose Dienstleistungen: Erstgespräch zum Kennenlernen

Wenn Sie auf der Suche nach einem guten Steuerberater sind und sich erst ein genaueres Bild von verschiedenen Steuerbüros machen wollen, ist ein Telefonat und kurzes Erstgespräch sinnvoll. In einer persönlichen Begegnung können Sie sich schnell kennenlernen und leichter einschätzen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Weil auch die Steuerberater um die Bedeutung solcher Erstgespräche wissen und auf der Suche nach Klienten sind, die zum Profil der Kanzlei passen, bieten viele Büros ein solches Erstgespräch kostenlos an. Das muss aber nicht immer so sein. In § 21 der Vergütungsverordnung wird festgelegt, dass selbst für ein erstes Beratungsgespräch eine Gebühr von bis zu 190 Euro verlangt werden darf. Ist dieses Erstgespräch aber an eine andere Tätigkeit geknüpft, für die der Steuerberater ein Honorar verlangt, wird der Preis für das Erstgespräch daran angerechnet.

Wieviel kostet Steuerberatung für Unternehmer?

Für Privatpersonen beschränken sich Angelegenheiten zu Steuern meist auf die jährliche Anfertigung der Steuererklärung, und gerade für Berufstätige in einem Angestelltenverhältnis ist dies eine eher simple Tätigkeit für einen Steuerberater. Für Selbstständige und Unternehmer bieten Steuerbüros noch weitaus vielfältigere Tätigkeiten an, wie beispielsweise das Erstellen der Buchführung, die Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Gewinn- und Verlustrechnung oder die Ermittlung des Einnahmen-Überschusses. In der Vergütungsverordnung wird für eine große Zahl konkreter Anliegen aufgelistet, welche Gebühren dafür berechnet werden dürfen. Im Folgenden zeigen wir an ein paar Beispielen auf, wie Sie selbst den Preis für einen Auftrag beim Steuerberater abschätzen können.

Beispiel: Gebühren für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, müssen Sie im Rahmen der Steuererklärung auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der selbstständigen Arbeit gegenüberstellen und so den Gewinn berechnen. Die Gebührenberechnung für das Ermitteln dieses Einnahmen-Überschusses wird in § 25 der Vergütungsverordnung beschrieben.

Zunächst gilt es, den Gegenstandswert zu bestimmen. Laut Verordnung ergibt sich dieser aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summer der Betriebsausgaben, was immer der höhere Wert ist. Im Idealfall liegen Ihre Einnahmen natürlich über Ihren Ausgaben, sodass Sie mit den gesamten Betriebseinnahmen als Gegenstandswert rechnen müssen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen beispielsweise 50 000 Euro Einnahmen gemacht haben und Ausgaben in Höhe von 20 000 Euro vorweisen können, beträgt der Gegenstandswert 50 000 Euro.

Anhang des Gegenstandswerts können Sie dann in der Tabelle B (der sogenannten Abschlusstabelle) in der Anlage der Vergütungsverordnung nachschlagen, wie hoch die volle Gebühr für diesen Betrag ist. Dort finden Sie, dass für einen Gegenstandswert bis einschließlich 50 000 Euro die volle Gebühr 221 Euro beträgt.

Nun können Sie im Verordnungstext nachsehen, wie hoch der Satz ist, den Ihnen ein Steuerberater für die Ermittlung des Einnahmen-Überschusses berechnen darf. In § 25 Abs 1 wird dieser auf zwischen 5 Zehntel und 20 Zehntel der vollen Gebühr festgesetzt. In unserem Beispiel mit einer vollen Gebühr von 221 Euro läge die Wertgebühr also zwischen 110,50 Euro und 442 Euro. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand für den Steuerberater können Sie von der Mittelgebühr ausgehen, die genau zwischen Minimal- und Maximalwert liegt, also bei 276,25 Euro. Allerdings wird in der Vergütungsverordnung explizit festgehalten, dass für erforderliche Vorarbeit, die über dem gewöhnlichen Rahmen liegt, die Zeitgebühr von 30 bis 70 Euro pro halber Stunde berechnet werden darf. Sie sollten daher bereits Ihre Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben möglichst sortiert vorliegen haben, um zu verhindern, dass Ihr Steuerberater einen Aufpreis verlangt.

Berechnung der Kosten für Steuerberatung: weitere Beispiele

Nach dem oben ausführlich beschriebenen Prinzip können Sie in vielen Fällen vorgehen, um vorab zu berechnen, wie teuer eine Dienstleistung im Steuerbüro sein wird. Zuerst müssen Sie das Stichwort in der Vergütungsverordnung suchen und den Paragraphen finden, in welchem die Gebühren hierfür festgelegt werden. Dort steht auch, was Sie als Gegenstandswert heranziehen müssen und in welcher Tabelle Sie nachschlagen können, wie hoch die entsprechende volle Gebühr ausfällt. Aus dieser lässt sich die Honorarspanne dann berechnen, indem Sie die volle Gebühr mit den Zehnteln multiplizieren, die für die jeweilige Tätigkeit veranschlagt werden dürfen.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Anliegen und die Paragraphen und Tabellen, in denen die Gebühren festgeschrieben werden:

  • Gutachten, Anträge, Steuererklärungen: §§ 22, 23, 24; Tabelle A (Beratungstabelle)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Jahresabschluss: §§ 25, 26, 35; Tabelle B (Abschlusstabelle) 
  • Buchführung: § 33; Tabelle C (Buchführungstabelle)
  • Buchführung und Jahresabschluss für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: § 39; Tabelle D
  • Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungsvollstreckungsverfahren: § 40; Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Die Berechnung der vollen Gebühr nach der Beratungstabelle (Tabelle A) erfolgt auch, wenn kein Antrag gestellt und keine Steuererklärung verfasst werden soll, sondern bloß eine einfache Beratung stattfindet. Für Rat und Auskunft durch ein Steuerbüro, beispielsweise bezüglich der Steueroptimierung Ihrer Betriebsstrukturen, wird nach § 21 zwischen einem und zehn Zehnteln der vollen Gebühr berechnet.

Kosten sparen bei der Steuerberatung

Ein Besuch beim Steuerberater lohnt sich nicht für jeden: in vielen Fällen könnten die anfallenden Kosten den entstandenen Nutzen egalisieren oder sogar übersteigen. Die Vergütungsverordnung gibt Ihnen aber eine Hilfe, um einschätzen zu können, welchen Preis Sie für eine professionelle Steuerberatung zahlen müssten. Wenn Sie einige Dinge beachten, können Sie jedoch auch eine günstige Unterstützung in Steuersachen finden.

Sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und Geld

Für nahezu alle häufig angefragten Angelegenheiten sind in der Vergütungsverordnung Spannen angegeben, innerhalb derer die berechnete Gebühr liegen muss. Diese Spielräume fallen sehr groß aus: für eine einfache Steuererklärung beträgt der Höchstpreis das Sechsfache des niedrigsten zu verlangenden Preises. In einem durchschnittlich komplizierten Fall ist Ihr Steuerberater angehalten, auch eine durchschnittliche Gebühr zu berechnen, die Mittelgebühr. Weicht allerdings der Aufwand für die Bearbeitung von einem durchschnittlichen Fall ab, ändert sich auch der in Rechnung gestellte Betrag.

Sie können selbst dafür sorgen, dass Sie keinesfalls mehr als die Mittelgebühr bezahlen müssen, indem Sie alle notwendigen Angaben bereits nach Auftragserteilung offenlegen und erforderliche Dokumente und Belege sortiert bereitstellen. Für eine typische Steuererklärung gehören dazu neben Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter anderem jegliche Bescheinigungen für Versicherungen und Vorsorgeleistungen sowie Belege für Ausgaben, die als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden könnten. Bereiten Sie Ihre Unterlagen für den Besuch beim Steuerberater vor, um Ihre Kosten niedrig zu halten!

Mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet kann ein Steuerberater die meisten Dokumente zwar auch selbst anfordern. Dies braucht jedoch Zeit und verzögert daher die Bearbeitung Ihres Auftrags, erhöht den Aufwand und damit die anrechenbare Wertgebühr, und kann sich auch in höheren Erstattungsforderungen für Auslagen wiederspiegeln, etwa in der Telekommunikations- und Dokumentenpauschale.

Geringverdiener zahlen einen höheren relativen Preis

Ein Blick in Tabelle A im Anhang der Vergütungsverordnung für Steuerberater zeigt, dass die volle Wertgebühr für Hilfe bei Steuererklärungen nichtlinear mit Ihren Einkünften ansteigt: bei einem Gegenstandswert von 5000 Euro liegt die volle Gebühr derzeit bei 316 Euro. Beim zehnfachen des Gegenstandswerts, also 50 000 Euro, beträgt die volle Wertgebühr aber nur 1098 Euro, also nur etwa dreimal so viel wie für 5000 Euro. Diese Nichtlinearität setzt sich bei höheren und auch niedrigeren Einkünften immer weiter fort. Das bedeutet: je geringer Ihre Einkünfte, desto größer sind die relativen Kosten eines Steuerberaters. Eine professionelle Steuerberatung lohnt sich daher besonders für Unternehmer mit hohen Umsätzen und Vielverdiener mit Einkünften aus mehreren unterschiedlichen Quellen.

Kosten für Steuerberater lassen sich bei der Steuer absetzen

Ein kleiner Trost bleibt Ihnen beim Betrachten der Rechnung für das Anfertigen der Steuererklärung: einen Teil des Honorars für den Steuerberater können Sie von Ihrer Steuer für das nächste Jahr absetzen. Dies gilt allerdings nur für Kosten, die für das Ermitteln Ihrer Einkünfte angefallen sind. Dazu zählen Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis, Einnahmen aus der Vermietung von Wohneigentum, aus Kapitalerträgen, Land- und Forstwirtschaft und Renten (Anlagen N, V, KAP, L, R). Auch Gewerbetreibende, Freiberufler (Anlagen G, S) können Ihre Steuerberatung als Werbekosten geltend machen, insbesondere gilt dies für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). Weil allerdings Ausgaben für Kinder und Familie sowie Vorsorge nicht zur Ermittlung der Einkünfte zählen, können Ausgaben für Steuerberatung in diesen Angelegenheiten nicht als Werbekosten abgesetzt werden. Bitten Sie Ihren Steuerberater deshalb, die einzelnen Punkte getrennt auf der Rechnung aufzulisten, um so viel wie möglich bei der nächsten Steuererklärung geltend machen zu können. [4]

Alternativen zum Steuerberater

Als Unternehmer sind Sie in vielen Fällen auf das Expertenwissen eines Steuerberaters angewiesen, und spätestens, wenn internationale Aufträge oder Kapitalanlagen berücksichtigt werden müssen, fehlt Laien das nötige Fachwissen. Wenn Sie aber bloß als Privatperson Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, müssen Sie nicht unbedingt für viel Geld einen Steuerberater suchen. Stattdessen kann sich auch ein Blick auf Steuersoftware lohnen oder eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein.

Software bietet günstige Hilfe bei der Steuererklärung

Inzwischen sind auch Finanzämter im elektronischen Zeitalter angekommen, und mit ELSTER können Sie eine elektronische Steuererklärung am Computer ausfüllen und einreichen. Die Benutzeroberfläche von ELSTER ist bereits aufgeräumt und leitet Sie schrittweise durch alle nötigen Formulare. Besonders hilfreich ist die Speicherung der Steuererklärung des letzten Jahres, sodass Sie nur Änderungen zum Vorjahr aktualisieren müssen. [5]

Neben dem offiziellen Internet-Formular für Ihre elektronische Steuererklärung gibt es aber auch zusätzliche professionelle Software, die Sie beim Sammeln und Sortieren Ihrer steuerrelevanten Daten unterstützt und Ihnen das Erstellen einer Steuererklärung vereinfacht. Es gibt aber mehrere Programme, die derartige Funktionalität bieten. Das Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt beispielsweise Programme wie Quicksteuer, das Wiso Steuer-Sparbuch oder Smartsteuer. [6]

Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Steuersoftware alle Funktionen abdeckt, die Sie tatsächlich benötigen. Für Privatpersonen in Angestelltenverhältnissen sind weniger Funktionen notwendig als für Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern. Besonders wichtig ist, dass Ihr Steuerprogramm aktuell ist: die Steuerberechnung kann jedes Jahr geändert werden, und die Optimierung Ihrer Steuererklärung funktioniert nur dann einwandfrei, wenn die Software die aktuelle Rechtslage kennt und anwenden kann.

Steuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein: eine Alternative?

Anstatt einen Steuerberater damit zu beauftragen, Ihre Steuererklärung zu erstellen, können Sie sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Diese sind ebenfalls befugt, Unterstützung in Steuersachen zu bieten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beziehen. Für Freiberufler und Gewerbetreibende kommt diese Alternative also nicht in Frage. Ein Lohnsteuerhilfeverein leistet Selbsthilfe: Rat von Beschäftigten in einem Angestelltenverhältnis für andere angestellt Beschäftigte. Die Steuerberatung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist auch nicht kostenlos; Sie müssen Mitglied sein und daher üblicherweise einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist nicht gesetzlich festgeschrieben und hängt vom jeweiligen Verein ab, außerdem erfolgt eine Staffelung nach Einkommen. Typische Beiträge liegen zwischen 100 und 200 Euro im Jahr.

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014420981.html
  2. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/OeffentlicheFinanzenSteuern/SteuererklaerungErstattung.html
  3. https://www.iww.de/kp/archiv/gebuehrenrecht-mittelgebuehr-und-toleranzgrenze-von-20-prozent-f42616
  4. https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/
  5. https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/privatpersonen
  6. https://www.finanztip.de/steuersoftware/
  7. https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/steuerberater-kosten
  8. https://www.finanztip.de/steuerberater/

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