Als Selbstständiger müssen Sie die Gewinne Ihres Unternehmens jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung offenlegen. In vielen Fällen genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, insbesondere, wenn Sie Freiberufler sind oder Ihre Jahreseinnahmen und -umsätze gering sind. Um zu vermeiden, dass Sie bei der Gewinnermittlung Fehler begehen, die zu finanziellen Nachteilen führen oder im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung ausgelegt werden können, ist ein Kontakt zu einem Steuerberater oft sinnvoll.
Beachten Sie aber: wenn Ihre Firma ins Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie einen aufwendigeren Jahresabschluss erstellen. Dies ist ebenfalls durch einen Steuerberater möglich, kostet aber etwa das Doppelte einer EÜR. Erklärungen zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer müssen zudem extra gezahlt werden und kosten jeweils typischerweise wenige 100 Euro.
Wie kann ein Steuerberater Selbstständigen helfen?
Die meisten Selbstständigen haben zu Beginn Ihrer Arbeit als Freiberufler oder Unternehmer eine Menge Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Anmeldungsformularen für verschiedene Behörden, und Steuervorauszahlungen oder -befreiungen. Nicht selten können falsch verstandene Gesetzestexte Selbstständige in den ersten Geschäftsjahren in den Ruin treiben, wenn plötzlich Steuernachzahlungen eingefordert werden, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Eine professionelle Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit können Sie durch Steuerberater erfahren. Hier profitieren Sie nicht nur von ihrer Expertise in Steuer- und Finanzfragen, sondern auch von den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, die Steuerberater im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben.
Sobald Sie die wiederkehrenden Abläufe und Steuersätze verstanden haben, ist prinzipiell nur wenig Aufwand nötig, um das Finanzamt über Ihr Unternehmen und seine steuerlichen Verpflichtungen auf dem Laufenden zu halten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie intern eine ordentliche Buchführung halten. Je größer Ihr Unternehmen, desto strenger sind die Auflagen hierfür. Neben der Beschäftigung von Buchhaltern können Sie die Buchführung und die Personalbuchführung auch vereinfachen, indem Sie Ihren Steuerberater damit beauftragen. Der Vorteil ist, dass Sie für etwaige Buchführungsfehler nicht selbst haften müssen, sondern die Verantwortung verschoben haben.
Welche Steuern fallen bei Selbstständigen an?
Die Gruppe der Selbstständigen lässt sich unterteilen in Freiberufler und Gewerbetreibende. Zu den freien Berufen zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Berufe, wie beispielsweise Ingenieur, Architekt, Journalist, Nachhilfelehrer, Musiker, Arzt und Heilpraktiker. Alle Selbstständigen, die keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer auf Gewinne zahlen, die 24.500 Euro im Jahr übersteigen. Alle Selbstständigen müssen prinzipiell Umsatzsteuer entrichten. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen für sogenannte Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unterhalb von 17.500 Euro liegt.
Die Einkünfte durch selbstständige Tätigkeiten und durch Gewerbebetrieb müssen in Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert. Da dieser sich nach der Höhe der Gesamteinkünfte richtet und daher erst zum Jahresende bekannt ist, kann nicht jeden Monat ein Teil Ihres Gewinns als Lohnsteuer einbehalten werden, wie es in einem Angestelltenverhältnis der Fall wäre. Als Selbstständige müssen Sie daher mit sehr viel größeren Steuernachzahlungen rechnen.
Zudem wird in vielen Fällen auch eine Steuervorauszahlung verlangt, die sie etwa quartalsweise zu entrichten haben. Die Höhe der Steuervorauszahlung richtet sich dabei nach den Einkünften des vergangenen Kalenderjahres und der entsprechend zu erwartenden Steuerlast. Sollte sich Ihre geschäftliche Situation im neuen Jahr deutlich geändert haben, sind die Steuervorauszahlungen unangemessen hoch oder niedrig. Sie sollten dann das Finanzamt über Ihre neue finanzielle Lage informieren und bitten, die Höhe der Vorauszahlungen anzupassen.
Welche buchhalterischen Aufgaben müssen Selbstständige erfüllen?
Neben der Anmeldung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit müssen Sie jedes Jahr im Rahmen Ihrer Steuererklärung das Finanzamt über Gewinne informieren. In vielen Fällen genügt hierzu die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der Sie relativ unkompliziert Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens gegenüberstellen und die Differenz als Gewinn geltend machen. Eine solche Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen Sie immer abgeben, sofern Sie nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sind und Ihr Jahresumsatz unterhalb von 600.000 Euro sowie Ihr Jahresgewinn unterhalb von 60.000 Euro liegen.
Ist Ihr Unternehmen hingegen größer oder sind Sie als Firma, OHG oder GmbH ins Handelsregister eingetragen, gelten erweiterte Buchführungspflichten: so müssen Sie eine Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, aus der die gesamte Vermögenssituation Ihres Unternehmens hervorgeht.
Hinzu können Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung kommen, sofern Sie die entsprechenden Freibeträge überschreiten, sowie Anträge zur Einkommens- oder Umsatzsteuervoranmeldung. Sofern Sie Angestellte beschäftigen, ist außerdem eine ausführliche Personalbuchführung erforderlich.
Wie viel kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Das Honorar für einen Steuerberater wird durch die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) festgelegt. Diese Verordnung gibt jedoch keine konkreten Preise für das Erbringen bestimmter Leistungen vor, sondern setzt lediglich einen Rahmen von Minimal- und Maximalgebühr, die ein Steuerberater für eine Tätigkeit verlangen darf. Für die meisten Leistungen wird hierzu zunächst eine volle Gebühr angegeben, deren Betrag von dem Gegenstandswert abhängt, also üblicherweise von der Höhe Ihres Jahresumsatzes.
Wie teuer ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch den Steuerberater?
Eine typische Aufgabe, mit der Selbstständige jedes Jahr konfrontiert sind, ist die Anfertigung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. In der Steuerberater-Vergütungsverordnung ist diese Tätigkeit in § 25 beschrieben. Hier wird der Gegenstandswert definiert als die Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, was immer größer ist. Anschließend kann aus der Tabelle B im Anhang der Verordnung die volle Gebühr abgelesen werden. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen beispielsweise Jahreseinnahmen von 40.000 Euro erwirtschaftet haben, beträgt die volle Gebühr 221 Euro.
Im ersten Absatz wird festgesetzt, dass die Gebühr für die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zwischen 5 Zehntel und 20 Zehntel einer vollen Gebühr betragen darf. Der kleinstmögliche Preis liegt für die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt in unserem Beispiel also bei 5 / 10 * 221 Euro = 110,50 Euro; der Höchstbetrag hingegen bei 442 Euro. Sofern der tatsächliche Arbeitsaufwand für den Steuerberater über das normale Maß nicht hinausgeht, wird in den meisten Fällen die sogenannte Mittelgebühr verlangt: der arithmetische Durchschnitt zwischen Höchst- und Mindestgebühr, hier also 276,25 Euro.
In § 25 der StBVV wird explizit vermerkt, dass außerordentliche Vorarbeiten mit einer Zeitgebühr berechnet werden dürfen. Wenn Sie beispielsweise überhaupt keine Kontoauszüge mit Zahlungs-Ein- und -Ausgängen vorliegen haben und Ihr Steuerberater deshalb erst aufwendige Recherche bei Ihrer Bank oder in unsortierten Dokumentenstapeln durchführen muss, würde so eine zusätzliche Arbeit auch zusätzliche Kosten verursachen. Die Zeitgebühr beträgt nach § 13 zwischen 30 und 70 Euro je angefangener halber Stunde.
Weitere Steuerberater-Kosten im Beispiel-Unternehmen
Für das oben angeführte Beispiel-Unternehmen mit Jahreseinnahmen von 40.000 Euro betragen die Kosten für die Anfertigung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Mittel etwa 276 Euro. Angenommen, Sie hätten sich trotz der geringen Einnahmen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, dann müssten Sie Ihre Gewinne in einem Jahresabschluss offenlegen. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, müssten Sie bereits mit einer Mittelgebühr von 553 Euro rechnen – etwa dem doppelten Preis!
Für die Anfertigung einer Gewerbesteuererklärung oder einer Umsatzsteuererklärung müssten Sie ebenfalls typischerweise 100-300 Euro bezahlen, je nach genauer Höhe Ihrer Umsätze. Um die Kosten gering zu halten, macht es sich bezahlt, vorab bereits alle wichtigen Unterlagen zusammenzusuchen und zu sortieren. Dann beschränkt sich die Arbeit Ihres Steuerberaters im Wesentlichen nur noch auf das Aufaddieren und das korrekte Eintragen in ein Formular. Wenn Sie den tatsächlichen Arbeitsaufwand gering halten, Wird Ihnen in vielen Fällen der Steuerberater entgegen kommen und ein geringeres Honorar unterhalb der Mittelgebühr verlangen.
Beachten Sie, dass Sie als Selbstständiger keine Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein mehr in Anspruch nehmen können und dürfen! Falls Sie Unterstützung beim Erstellen Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung benötigen, müssen Sie sich hierzu ebenfalls an einen Steuerberater wenden.
Quellen