Jedes Jahr im Frühjahr fragen sich viele Arbeitnehmer, bis wann sie ihre Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt schicken müssen. Für Steuerpflichtige gilt eine Frist bis Ende Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres, falls Sie Ihre Steuererklärung selbst schreiben. Nehmen Sie hingegen die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, wird Ihnen bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit gegeben. Doch nicht alle Bürger sind zum Abgeben einer Steuererklärung verpflichtet. Insbesondere bei geringem Gesamteinkommen oder keinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist eine Einkommenssteuererklärung in vielen Fällen freiwillig. Lohnen tut sie sich dennoch für die meisten Menschen, indem sie durchschnittlich eine stattliche Steuerrückzahlung bewirkt.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wann ist eine Einkommenssteuererklärung freiwillig? Und bis wann habe ich Zeit dafür? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Steuererklärung.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Im Einkommenssteuergesetz wird in § 25 eine grundsätzliche Pflicht definiert, nach Ablauf jedes Kalenderjahres eine Steuererklärung für ebendiesen Veranlagungszeitraum abzugeben. In nachfolgenden Paragraphen werden jedoch eine Reihe von Ausnahmeregelungen angeführt, die aus der generellen Pflicht für das Abgeben einer Steuererklärung eine freiwillige Option machen. Beispielsweise beschreibt § 26 die Veranlagung von Ehepartnern, für die das Anfertigen einer gemeinsamen Steuererklärung die Pflicht für separate Erklärungen aufhebt. Und in § 46 des Einkommenssteuergesetzes wird beschrieben, wie die Veranlagung von Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit gehandhabt wird. Wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, müssen Sie nur dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn Sie wenigstens eines der in diesem Paragraphen aufgelisteten Kriterien erfüllen. [1-3]
Welche Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen gelten, ist in der Abgabenordnung, AO § 149, genau geregelt. In den meisten Fällen greift Abs. 2, wonach die Steuererklärung nach Ablauf von sieben Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums abzugeben sei. Der Veranlagungszeitraum ist hier das Steuerjahr, was im Dezember endet, sodass die Einkommenssteuererklärung bis spätestens Ende Juli eingereicht werden muss.
Wozu muss eine Steuererklärung erstellt werden?
Bei der Steuererklärung, die viele Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr an das Finanzamt abgeben müssen, handelt es sich um eine Einkommenssteuererklärung: hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller Einkünfte. Hierzu zählen sowohl der Lohn aus einem angestellten Arbeitsverhältnis als auch aus Gewinn aus selbstständiger unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit, sowie staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Versicherungsleistungen. Dem gegenübergestellt werden Ausgaben, welche die persönliche Steuerlast senken können, etwa als Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen.
In Angestelltenverhältnissen wird die zu entrichtende Einkommenssteuer bereits vor Auszahlung des Lohns abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Weil aber der tatsächlich anzuwendende Steuersatz erst nach Ablauf des Jahres bei Kenntnis der gesamten Einkünfte berechnet werden kann, dient die Steuererklärung dazu, die Differenz zwischen im Voraus gezahlten Steuern und dem eigentlich geschuldeten Betrag zu ermitteln und auszugleichen.
Nach Einreichen einer Steuererklärung kann das Finanzamt entweder zum Ergebnis kommen, dass mehr Steuern im Voraus abgeführt wurden als tatsächlich nötig; Ihnen wird der Differenzbetrag dann als Steuerrückzahlung erstattet. Oder aber Sie haben mehrere steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erhalten, bei denen noch keine Einkommenssteuer einbehalten wurde. Diese ist dann in Form einer Steuernachzahlung an das Finanzamt zu überweisen.
Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen?
Die Abgabepflicht für die Einkommenssteuererklärung betrifft alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler. Auch Beschäftigte in Angestelltenverhältnissen sind in vielen Fällen zum Abgeben einer Steuererklärung verpflichtet. Sind Sie beispielsweise für mehrere Arbeitgeber angestellt, gilt die Pflicht; ebenso, wenn ein Freibetrag bei der Lohnsteuerberechnung in Anspruch genommen wird, während Ihr Einkommen als Single 11 000 Euro bzw. als Paar 20 900 Euro überschreitet.
Sie müssen außerdem eine Steuererklärung abgeben, falls Sie zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben, beispielsweise durch Mieteinnahmen oder Zinsen und Dividenden, oder wenn Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro beziehen, wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosen- und Krankengeld.
Sind Sie verheiratet, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, sofern Sie sich für die Lohnsteuerklassen 3 und 5 entschieden haben oder das Faktorverfahren der Steuerklassen-Kombination 4 und 4 in Anspruch nehmen. Auch, wenn Sie sich scheiden ließen und Sie oder Ihr Partner im gleichen Kalenderjahr erneut geheiratet haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, da Sie dem Finanzamt mitteilen müssen, ob und mit welchem Partner Sie gemeinsam veranlagt werden möchten.
Wer kann optional eine Steuererklärung einreichen?
Sind Sie bei nur einem Arbeitgeber angestellt beschäftigt und wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 oder 4 berechnet, können Sie freiwillig eine Steuererklärung machen. Dies setzt voraus, dass Sie keine zusätzlichen Einkünfte aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit vorweisen und keine Freibeträge bei der Vorabberechnung der Lohnsteuer genutzt werden.
Auch für Geringverdiener ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig: liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie gar keine Einkommenssteuer zahlen. Jegliche zu viel abgezogene Steuer wird Ihnen im Nachhinein zurückgezahlt werden. Für das Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag für Singles 9 000 Euro, für Paare das Doppelte.
Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen, sollten Sie dies dennoch tun: durchschnittlich resultiert in etwa 85% aller Fälle das Abgeben einer Steuererklärung in einer Steuererstattung, wie das Statistische Bundesamt angibt. Im Mittel konnten Steuerpflichtige einen großen Betrag von etwa 935 Euro zurückerstatten. [6] Ist für Sie die Steuererklärung eine freiwillige Angelegenheit, ist davon auszugehen, dass der Betrag zwar geringer ausfällt, weil Sie vermutlich insgesamt weniger steuerpflichtige Einkünfte erhalten haben, doch können Sie ebenso sicher mit einer Rückerstattung rechnen.
Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese bis Ende Juli des nächsten Jahres im Finanzamt eintreffen. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss beispielsweise bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Eine Ausnahme ist, wenn Sie einen Steuerberater mit dem Erstellen Ihrer Steuererklärung beauftragen oder die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. In diesen Fällen ist die Abgabe erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres fällig, für das Steuerjahr 2018 beispielsweise Ende Februar 2020.
Falls Sie hingegen auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung einreichen möchten, haben Sie dafür bis zu vier Jahre Zeit. Sie können zum Beispiel bis zum 31.12.2019 noch freiwillige Steuererklärungen der Jahre 2018, 2017, 2016 und 2015 nachreichen.
Wer hilft bei der Steuererklärung?
Der Gang zum Steuerberater kann nicht nur sinnvoll sein, um von den späten Abgabefristen für die Steuererklärung profitieren zu können. Bei komplizierteren Steuersachen können Sie mit professioneller Unterstützung unter Umständen mehr Steuern sparen, als Sie mit einer selbst geschriebenen Steuererklärung erreichen könnten. Grundsätzlich gilt: für Gewerbetreibende und Selbstständige ist ein Steuerberater sinnvoller, je größer das Unternehmen aufgestellt ist. Für Privatleute genügt auch ein kleines Steuerbüro, und falls Sie bloß angestellt beschäftigt sind und kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erhalten, können Sie auch Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden, den Sie mit dem Anfertigen Ihrer Steuererklärung beauftragen dürfen.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
- https://www.steuertipps.de/gesetze/abgabenordnung-ao/149-abgabe-der-steuererklaerungen
- https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
- https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/OeffentlicheFinanzenSteuern/SteuererklaerungErstattung.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html
- https://www.sueddeutsche.de/geld/steuern-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben-1.2146392