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Steuerliche Beratung: Einkommensteuer

Privatpersonen müssen auf ihr Einkommen, das sie über das Jahr beziehen, Steuern zahlen - folgende Einnahmequellen seien hier genannt: 

  1.     Löhne und Gehälter (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
  2.     Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  3.     Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  4.     Kapitalerträge (wie Zinsen oder Dividenden)

In Deutschland wird die Einkommensteuer nach dem Progressionsprinzip berechnet. Das heißt, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz.

Um die Steuer zu mindern, gibt es mögliche Freibeträge. Einer davon ist der Grundfreibetrag: Dieser liegt für Alleinstehende bei 11.604 Euro (2024) und für Verheiratete (bei Zusammenveranlagung) bei 23.208 Euro (2024). Bein Einnahmen bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden. 

Weitere Freibeträge können sein:

  1. Kinderfreibetragsteuerberater-wegweiser Einkommensteuer
  2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  3. Sparerpauschbetrag
  4. Werbungskostenpauschbetrag
  5. Freibetrag für Behinderte
  6. Ausbildungsfreibetrag
  7. Pflegepauschbetrag

Jeder, der in Deutschland ein steuerpflichtiges Einkommen hat, muss eine jährliche Steuererklätung abgeben. Damit die Steuerzahlenden nicht auf einmal eine große Summe entrichten müssen, wird bei Angestellten die Lohnsteuer direkt monatlich vom Arbeitgeber abgeführt.

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Redakteur Steuerberater-Wegweiser Anke Telle

Redakteur: Anke Telle

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