Steuerberater in ... mit Steuerliche Beratung: Int. Steuerrecht

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669 Steuerberater mit Steuerliche Beratung: Int. Steuerrecht gefunden (von 6830)

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Das deutsche Steuerrecht ist schon kompliziert genug, weshalb sollten Sie an internationalem Steuerrecht interessiert sein? Selbst als Privatperson mit Lebensmittelpunkt in Deutschland können Fragen zu internationalem Steuerrecht auftreten, wenn Sie beispielsweise in ausländische Aktien investiert haben. Eine andere Situation betrifft einen Großteil der Menschen, die nahe der deutschen Grenze wohnen und im Ausland arbeiten oder umgekehrt im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten. Und schließlich ist das internationale Steuerrecht für Großunternehmen von enormer Bedeutung, die einen Teil ihrer Wertschöpfungskette in andere Staaten verlegt haben oder viele Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhalten. Weil das Steuerrecht je nach beteiligten Ländern sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist es hilfreich, sich professionelle Beratung von einem Steuerfachmann zu holen, der sich auf internationales Steuerrecht spezialisiert hat.

Häufige Fragen in internationalem Steuerrecht

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Fälle, in denen internationales Steuerrecht angewandt werden muss: wenn Sie in Deutschland leben, aber Einkünfte aus dem Ausland beziehen; oder umgekehrt, wenn Sie im Ausland leben, aber Einkünfte aus Deutschland beziehen. Der dritte Fall betrifft Unternehmen, die wenigstens teilweise mit ausländischen Vertragspartnern Beziehungen unterhalten oder sogar mit Firmenstandorten im Ausland vertreten sind.

Versteuerung von ausländischen Einkünften in Deutschland

Als Privatperson kommen Sie mit internationalem Steuerrecht möglicherweise in Berührung, weil Sie ausländische Einkünfte beziehen. Nicht nur Pendler in Grenzregionen sind davon betroffen, die möglicherweise einer Arbeitstätigkeit nachgehen. Auch Einkünfte aus Kapitalanlagen zählen dazu, wenn Sie Ihr Geld in einer ausländischen Bank angelegt haben. Ein solcher Schritt kann bei größeren Vermögen zur Risikoverteilung sinnvoll sein, und auch einige Börsenprodukte lassen sich im Ausland leichter handeln. Dies allein ist kein Problem, doch müssen Sie Einkünfte aus ausländischen Bankkonten und Depots in Ihrer Steuererklärung offenlegen, unabhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht. Wenn Sie Interesse haben, Ihre persönliche Steuerlast auf Kapitalerträge zu minimieren, macht es Sinn, mit einem Steuerberater zu besprechen, welche Staaten aus steuerrechtlicher Sicht besonders günstig für Geldanlagen an Banken und Börsen geeignet sind. Eine solche Steuerberatung für internationale Einkünfte kann auch helfen, die Abgaben durch Doppelbesteuerung im Rahmen einer Steuererklärung teilweise wieder erstattet zu kriegen.

Steuerpflicht bei ausländischem Wohnsitz

Auch der umgekehrte Fall, dass Sie außerhalb von Deutschland leben, aber Einkünfte aus Deutschland beziehen, egal ob von Bankkonten oder Aktiendepots oder aus Arbeitstätigkeiten, ist mit Steuerfragen verbunden: welche Einkünfte sind steuerpflichtig; ist bereits eine Quellensteuer abgeführt worden, mit der Ihre Steuerpflicht abgegolten ist, oder nicht? Ein Steuerberater, der sich auf internationales Steuerrecht spezialisiert hat, wird Ihnen hier gut weiterhelfen können. Kompliziert wird das Steuerrecht auch, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben zu wollen. Hier ist es wichtig, dass diese Ummeldung korrekt vorgenommen wird, um nicht weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Auch gibt es Fallstricke, die zu einer Wegzugsbesteuerung führen können. Kontaktieren Sie bei Umzugsplänen entsprechend frühzeitig einen Steuerberater, der sich mit derartigen Spezialfällen auskennt.

Internationales Steuerrecht für Unternehmer besonders wichtig

Während bereits Privatpersonen bei Fragen zur Besteuerung von ausländischen Einkünften auf das Fachwissen eines Steuerberaters angewiesen sind, ist für Unternehmer das internationale Steuerrecht noch weitaus bedeutsamer: in der Regel fließen hier größere Summen Geld, und neben Dienstleistungen, die an ausländische Arbeitnehmer oder Subunternehmen ausgelagert werden, müssen auch Warenflüsse und Produktionsstandorte berücksichtigt werden. In großen Konzernen beziehen sich viele internationale Steuerfragen auf sogenannte Verrechnungspreise: über diese sollen die regionalen Unterschiede bezüglich Besteuerung, Lohnniveau und Produktionskosten angemessen eingepreist werden. Diese Verrechnungspreise können Vergleichbarkeit verbessern und eine bessere Auskunft darüber schaffen, wo genau eigentlich Gewinne im Unternehmen erwirtschaftet werden, und wo diese versteuert werden müssen. Falls Sie in Ihrem Unternehmen ausländische Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder sogar Filialen und Produktionsstandorten mit Sitz im Ausland haben, sollten Sie auf jeden Fall professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, die sich auf internationales Unternehmensrecht spezialisiert hat.

Umzug oder Ausweitung des Unternehmens ins Ausland

Auch falls Ihr Unternehmen derzeit noch auf Deutschland beschränkt ist, aber aufgrund steigender Nachfrage aus dem Ausland wächst, können Sie bereits mit einem internationalen Steuerbüro besprechen, wie Sie am besten expandieren können. Es macht hier aus Sicht des Wirtschaftsrechts Sinn, zwischen einer Expansion ins EU-Ausland und in Drittstaaten zu unterscheiden. Typische Fragen könnten sein: ist es sinnvoll, für internationale Geschäftsbeziehungen ein Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland zu gründen? Wie ändert sich die Umsatzsteuerberechnung bei grenzüberschreitendem Handel und Verträgen mit ausländischen Firmen? Und was müssen Sie Finanzämtern der anderen beteiligten Staaten mitteilen? Bereits vor einem kompletten Umzug oder einer Ausgründung Ihres Unternehmens ins Ausland möchten Sie womöglich schon vorher eine Zeit lang Mitarbeiter ins Ausland entsenden, um dort Kunden zu betreuen, Kontakte mit ortsansässigen Firmen zu knüpfen oder mit Geschäftspartnern vor Ort zusammenzuarbeiten. Besprechen Sie am besten frühzeitig, welche Maßnahmen Sie zu treffen haben, um eine doppelte Abgabenlast durch Steuern und Sozialversicherungen für Ihre entsandten Mitarbeiter zu vermeiden.