
Ratgeber
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Selbstständige müssen die Gewinne Ihres Unternehmens jedes Jahr per Steuererklärung offenlegen, doch welche Kosten gehen damit eher?
Die Sortierung erfolgt nach der Anzahl von Punkten, die ein Steuerberater-Eintrag gesammelt hat (0 bis 400 Punkte).
Punkte erhält ein Eintrag für Vollständigkeit (ausgefüllte Eigenschaften und Bilder), Bewertungen und Premium.
In Kombination mit der Freitextsuche zeigen wir vorrangig zum Suchbegriff passende Steuerberater.
Für Orte, Ortsteile und Postleitzahlgebiete können die Ergebnisse hier nach Entfernung vom Mittelpunkt sortiert werden.
73450 Neresheim, Baden-Württemberg, Deutschland
Daten werden geladen...
22303 Hamburg, Hamburg
Daten werden geladen...
52146 Würselen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
60439 Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland
Daten werden geladen...
30559 Hannover, Niedersachsen, Deutschland
Daten werden geladen...
33442 Herzebrock-Clarholz, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
55116 Mainz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Daten werden geladen...
81679 München, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
83313 Siegsdorf, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
85221 Dachau, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
76135 Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Daten werden geladen...
44623 Herne, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
33442 Herzebrock Clarholz, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
48336 Sassenberg, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Daten werden geladen...
60313 Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland
Daten werden geladen...
98574 Schmalkalden, Thüringen, Deutschland
Daten werden geladen...
47809 Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
60316 Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland
Daten werden geladen...
39307 Genthin, Sachsen-Anhalt, Deutschland
Daten werden geladen...
44225 Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Daten werden geladen...
55130 Mainz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Daten werden geladen...
81925 München, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
83313 Siegsdorf, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
86157 Augsburg, Bayern, Deutschland
Daten werden geladen...
Beim Schritt in die Selbstständigkeit unterscheiden sich die Wege für Gewerbetreibende und Freiberufler. Während die Anmeldung eines Gewerbes mit mehr Aufwand und Steuern verbunden ist, genießen Freiberufler manche steuerlichen Vereinfachungen. Doch ist nicht immer eindeutig, welche Arbeiten zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Ein Steuerberater kann Ihnen bereits vor Anmeldung Ihrer Unternehmerschaft Ratschläge hierzu geben, doch die endgültige Entscheidung liegt beim Finanzamt.
Wer sich mit einer freiberuflichen Arbeit selbstständig machen möchte, zählt trotzdem als Unternehmer. Der wichtigste Unterschied von freien Berufen zu gewöhnlichen Tätigkeiten liegt aber darin, dass Sie als Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Der Status als Freiberufler ist daher in der Regel ein Vorteil; und wenn Sie sich in einer passenden Branche selbstständig machen, sollten Sie sich darum bemühen, als Freiberufler eingestuft zu werden.
Das Einkommenssteuergesetz legt in § 18 den Begriff der freiberuflichen Tätigkeiten fest: hierzu gehören „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten“. Insbesondere wird daran anschließend eine Liste freier Berufe aufgeführt, die mit einzelnen Ergänzungen auch im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) zu finden ist:
Diese Tätigkeiten werden auch als Katalogberufe bezeichnet, weil eine direkte Antwort möglich ist, sofern Ihr Besuch in diesem Katalog an freien Berufen auftaucht: in diesem Fall sind Sie ziemlich sicher als Freiberufler einzustufen. In beiden Gesetztexten findet sich jedoch noch die Ergänzung, dass auch ähnliche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Die Auslegung, was ähnliche Berufe sind, ist leider nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich kann nur Ihr Finanzamt eine belastbare Auskunft zu Ihrem konkreten Unternehmensmodell geben. Ein beratendes Gespräch bei einem Steuerberater hilft Freiberuflern aber, ihre unternehmerischen Tätigkeiten sauber zu definieren, um den freiberuflichen Status ohne Probleme zugesprochen zu bekommen.
Zählt Ihr Beruf nicht zu den genannten Katalogberufen, aber in ähnlichen Branchen zu finden, müssen sie selbst prüfen, ob Ihre selbstständige Arbeit als freiberufliche Tätigkeit gewertet werden kann. Ein typisches Kriterium für einen freien Beruf ist, dass als Grundlage eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung vorliegt und zur eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Ausübung befähigt. Die Qualifikation kann beispielsweise durch Studium oder Ausbildung erworben worden sein, allerdings ist selbst dies nicht in jedem Fall erforderlich. Die fachlich unabhängige Berufsausübung lässt zu, dass Sie selbst Mitarbeiter einstellen, die Sie bei bestimmten Arbeitsschritten unterstützen. Wichtig ist aber, dass Sie selbst die fachliche Eignung Ihrer Mitarbeiter überprüfen und ihre erbrachte Leistung kontrollieren können.
Umgekehrt können Sie auch fragen, ob Ihre Tätigkeit Merkmale eines Gewerbes aufweist: Kennzeichen eines Gewerbebetriebs ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; insbesondere zählen Handelsgeschäfte dazu, also das Kaufen und Verkaufen von Waren. Wenn Sie beispielsweise als Nachhilfelehrer Schüler unterrichten, ist dies eine unterrichtende Tätigkeit, die als freier Beruf eingestuft werden könnte. Sobald Sie aber Ihren Schülern Unterrichtsmaterial oder Musterlösungen verkaufen, betreiben Sie Handelsgeschäfte und erfüllen damit die Kriterien, um ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Ihr Unternehmertum aufzuteilen in ein gewerbliches Geschäft und freiberufliche Arbeit. Das Finanzamt kann Aufwendungen und Gewinne aus beiden Teilen getrennt behandeln, sofern Ihre Buchführung eine saubere Aufteilung zulässt. Ist dies nicht möglich, sodass eine unauflösbare Verbindung zwischen beiden Unternehmenszweigen vorliegt, werden automatisch beide Tätigkeiten als gewerblich eingestuft.
Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, fällt keine Gewerbesteuer an. Allerdings müssen freiberufliche Selbstständige Umsatzsteuer zahlen, die sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler betrifft. Eine Ausnahme gilt jedoch für Kleinunternehmer, als alle Selbstständige, deren Jahresumsatz unterhalb von 17.500 Euro liegt, und die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Liegen Ihre Umsätze darüber, müssen Sie außerdem auch Vorabzahlungen leisten für die zu erwartende Umsatzsteuer. Als Grundlage dienen die Umsätze des vorausgegangenen Geschäftsjahres.
Die Gewinne aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie auch in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Als Freiberufler müssen Sie hierzu eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen, sofern Sie sich nicht freiwillig für eine ausführliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entscheiden. Bei der Anfertigung der Umsatzsteuererklärung und der Einnahmenüberschussrechnung oder auch des Jahresabschlusses kann Ihnen auch ein Steuerberater behilflich sein. Aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse können Sie ihm auch gezielt Fragen zu Ihrer Buchführung stellen.
Möchten Sie sich mit anderen Freiberuflern zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammenschließen, ist dies in Form einer Partnerschaftsgesellschaft möglich. In dieser Form der Personengesellschaft behalten Sie jeweils ihren Status als Freiberufler bei, sodass formal nur wenig Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit als Einzelunternehmer besteht. Sollte jedoch einer der Mit-Unternehmer Arbeiten ausführen, die nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gezählt wird, wird die gesamte Gesellschaft als gewerblicher Betrieb eingestuft. Als Gewerbetreibender steht Ihnen die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft nicht mehr offen; stattdessen können Sie beispielsweise eine GmbH eröffnen.
Quellen
Hier werden Premium Steuerberater angezeigt.