
Ratgeber
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Selbstständige müssen die Gewinne Ihres Unternehmens jedes Jahr per Steuererklärung offenlegen, doch welche Kosten gehen damit eher?
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04229 Leipzig, Sachsen, Deutschland
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12161 Berlin, Berlin, Deutschland
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60594 Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland
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52428 Jülich, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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45525 Hattingen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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74532 Ilshofen, Baden-Württemberg, Deutschland
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79098 Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg, Deutschland
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79111 Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg, Deutschland
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81675 München, Bayern, Deutschland
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81825 München, Bayern, Deutschland
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01307 Dresden, Sachsen, Deutschland
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73434 Aalen, Baden-Württemberg, Deutschland
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73525 Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg, Deutschland
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90461 Nürnberg, Bayern, Deutschland
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10117 Berlin , Berlin, Deutschland
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44135 Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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12489 Berlin, Berlin, Deutschland
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41812 Erkelenz, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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48143 Münster, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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22459 Hamburg, Hamburg, Deutschland
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28199 Bremen, Bremen, Deutschland
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45665 Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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48165 Münster (Westfalen), Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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48268 Greven, Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Möchten Sie sich mit Ihrer Arbeit selbstständig machen, um nicht mehr von einem Arbeitgeber abhängig zu sein? Falls Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt, können Sie von vielen Vereinfachungen und Vergünstigungen profitieren, da keine Anmeldung eines Gewerbes nötig ist. Aber auch sonst gibt es für kleine Unternehmen Befreiungen von der Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht. Mit wachsender Größe des Unternehmens wachsen nicht nur die Steuerlast, sondern auch die Ansprüche an die Buchführung. Spätestens mit Eintragung ins Handelsregister sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht bloß dabei helfen, alle Behördengänge problemlos zu meistern; er kann Sie auch in der Buchhaltung unterstützen.
Möchten Sie den Schritt wagen, Ihr Angestelltenverhältnis zu verlassen und eigenverantwortlich Umsätze zu generieren und Geld zu verdienen? Dann zählen Sie zu den Selbstständigen. Die Bezeichnung „Selbstständiger“ wird je nach Zusammenhang allerdings mit verschiedenen Bedeutungen benutzt und wird selten sauber definiert.
Für Verwirrung sorgt beispielsweise die Bezeichnungswahl im Einkommenssteuergesetz (EStG), in welchem die verschiedenen Einkunftsarten aufgelistet und unterschieden werden. In Abschnitt 8 d) werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit definiert. Dies ist das Gehalt, welches Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis erhalten. Dem gegenüber stehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (EStG 8 c), welche aber weitestgehend mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit gleichgesetzt werden. Das Einkommenssteuergesetz sieht jedoch auch Kategorien für Einkünfte vor, die weder selbstständiger Arbeit noch nichtselbstständiger Arbeit zugeordnet werden: insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb. [1]
Nach der Einordnung der Einkünfte im Einkommenssteuergesetz gelten selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten als freiberufliche Tätigkeiten. Insbesondere zählen Ärzte und Heilpraktiker, Anwälte und Steuerberater, Architekten Ingenieure sowie Journalisten und Übersetzer zu den freien Berufen. Eine Beschäftigung von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften ist erlaubt, solange eigene Fachkenntnisse Grundlage der Tätigkeiten sind.
Ein wesentliches Merkmal von Freien Berufen ist, dass Sie zu ihrer Ausübung kein Gewerbe anmelden müssen. Umgekehrt gilt aber auch: sobald Sie nicht die Kriterien von freiberuflichen Tätigkeiten erfüllen, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Als Gewerbetreibender müssen Sie prinzipiell Gewerbesteuer auf Ihre Gewinne zahlen, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 EUR. Während Freiberufler in jedem Fall nur zur einfachen Buchführung verpflichtet sind und ihrer Steuererklärung eine Einkommensüberschussrechnung beifügen dürfen, können Gewerbetreibende auch unter die Pflicht zur doppelten Buchführung und Erstellung ausführlicherer Gewinn- und Verlustrechnungen fallen. Dies ist immer der Fall, sobald eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist und die Buchführung nach Regeln des Handelsgesetzbuches erfolgen muss.
Der Begriff des Kleinunternehmers wird in §19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes definiert: demnach zählen Unternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro als Kleinunternehmer. Entsprechend werden Gewerbebetriebe, die der Kleinunternehmer-Regelung unterliegen, auch als Kleingewerbe bezeichnet. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler. Falls Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie außerdem bis zu einem Jahresgewinn von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen. [2,3]
Mit der Anmeldung einer unternehmerischen Tätigkeit – egal, ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender – gelten Sie als Einzelunternehmer, sofern Sie sich nicht bewusst für eine andere Rechtsform entschieden haben. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist also denkbar einfach, weil hierfür kein Startkapital benötigt wird. Als ein solcher Einzelunternehmer liegt die komplette Kontrolle des Unternehmens bei Ihnen; allerdings haften Sie auch für entstandene Verluste Ihres Unternehmens uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Als Selbstständiger können Sie ein gewerbetreibendes Unternehmen führen, ohne dass Sie eine Firma im Sinne des Handelsrechts besitzen. Weil aus der Unternehmensbezeichnung immer feststellbar sein muss, wer Inhaber ist, müssen Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Eintrag ins Handelsregister ihren eigenen Namen in die Unternehmensbezeichnung mit aufnehmen. Erst durch den Eintrag ins Handelsregister wird die Zuordnung zwischen Unternehmensbezeichnung und Inhaber ausgelagert, sodass Sie dann auch einen Fantasienamen für Ihre Firma wählen dürfen.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister gelten strengere buchhalterische Regeln. Als kleines Unternehmen ist eine Entscheidung hierzu Ihnen daher freigestellt. Sobald Größe und Komplexität Ihres Unternehmens aber zu stark angewachsen sind und einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, sind Sie verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wie genau diese Komplexitätsschwelle definiert wird, ist dabei individuell sehr unterschiedlich. Als grober Anhaltspunkt zählt meist ein Jahresumsatz von wenigen 100.000 Euro. [4]
Ein Eintrag ins Handelsregister kann aber auch Vorteile bringen: durch die strikteren Auflagen an die Buchführung stellt eine Firma oft einen vertrauensvolleren Geschäftspartner dar als ein kleines Unternehmen. Dies kann eine erhebliche Rolle spielen, wenn Sie auf der Suche nach Investoren sind. Weil der Firmenname vom Inhaber entkoppelt ist, können Sie außerdem die Firma verkaufen oder vererben, ohne ihren Namen ändern zu müssen.
Als Selbstständiger sind Sie auch verantwortlich für die korrekte Anmeldung Ihrer Tätigkeit bei diversen Behörden sowie das Angeben und Abführen von eventuell zu zahlenden Steuern. Hierbei gibt es viele Fallstricke: bereits die Einschätzung, ob Sie für Ihren Beruf ein Gewerbe anmelden müssen oder er zu den freien Berufen zählt, ist in Nischenfächern nicht offensichtlich. Anhand Ihres Businessplans können Sie dann meist selbst zu einer Einschätzung kommen, ob Sie noch als Kleinunternehmer zählen, und ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind. Vielleicht macht sich langfristig aber auch das Gründen einer GbR oder GmbH bezahlt?
Am besten suchen Sie sich bereits vor Gründung Ihres Unternehmens einmal Hilfe bei einem Steuerberater, der mit Ihnen alle Teilaspekte besprechen kann, und mit dem Sie verschiedene Szenarien durchrechnen können. Ein Steuerberater wird Ihnen auch aufzeigen können, wie Sie geschickt Freibeträge im Steuerrecht ausnutzen können und auf diese Weise gerade in den ersten Geschäftsjahren Abgaben geringhalten können. Auch bei Anmeldungen eines Gewerbes oder Eintragungen ins Handelsregister wird er Ihnen helfen können. In letzterem Fall sollten Sie wenigstens im ersten Jahr die Steuererklärung inklusive Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung von einem Steuerberater anfertigen lassen. Dies ist ein hoher bürokratischer Aufwand, bei dem Ihre Fehler schnell als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden können.
Quellen
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