Steuerberater in ... mit Finanz- und Lohnbuchhaltung: Buchführung

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2172 Steuerberater mit Finanz- und Lohnbuchhaltung: Buchführung gefunden (von 6831)

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Für viele Unternehmer ist die Buchführung nur eine lästige Formalie, doch können hier Fehler schnell teuer werden. Aufgrund ihrer Ausbildung in wirtschaftlichen Fächern sind Steuerberater dazu befähigt, Ihnen die Arbeit der Buchhaltung abzunehmen. Ob sich dieser Schritt in jedem Fall finanziell lohnt, ist schwer vorhersehbar. Wenn Sie einen Fachmann mit der Buchhaltung beauftragen, ist aber nicht zu unterschätzen, dass im Falle von fehlerhafter Buchführung der Steuerberater oder Buchhalter die Haftung dafür übernimmt.

Wie kann ein Steuerberater bei der Buchhaltung helfen?

Die Ausbildung zum Steuerberater schließt auch Fächer wie Volks- und Betriebswirtschaftslehre sowie Rechnungswesen mit ein. Ein Steuerberater ist dadurch sowohl qualifiziert als auch berechtigt, für Unternehmen die Buchhaltung zu übernehmen. Welche Tätigkeiten im Einzelnen dazu zählen können, lässt sich der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) entnehmen.

Welche Tätigkeiten der Buchführung dürfen Steuerberater durchführen?

Im fünften Abschnitt der Vergütungsverordnung werden Aufgaben aufgelistet, mit denen Sie einen Steuerberater beauftragen dürfen, inklusive der dafür berechenbaren Gebühren. Neben dem Erstellen eines Vermögensstatus oder dem Aufstellen von Jahresabschluss, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung wird auch explizit die Buchführung sowie die Lohnbuchführung genannt. Neben der eigentlichen Buchführung und dem Führen steuerlicher Aufzeichnungen kann auch das Kontieren von Belegen übernommen werden.

Welche Kosten hat die Buchhaltung durch einen Steuerberater?

Die Gebührenverordnung für Steuerberater lässt große Ermessensspielräume für die Buchführung zu: inklusive Kontieren der Belege können jeden Monat zwischen 2 und 12 Zehnteln einer vollen Gebühr in Rechnung gestellt werden. Die volle Gebühr berechnet sich hierbei nach dem Jahresumsatz. Falls Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von 75 000 Euro hat, liegt die volle Gebühr bei 133 Euro, sodass für die vollständige Buchführung die monatlichen Kosten zwischen 30 und 160 Euro liegen können. Die Kosten für die Lohnbuchhaltung werden je Arbeitnehmer berechnet. Die Gebührenspanne ist für die Buchführung besonders groß: der später in Rechnung gestellte Betrag ist abhängig vom tatsächlichen Aufwand für den Steuerberater. Hier macht es sich bezahlt, eine gute Ordnung der internen Unterlagen und Belege zu führen, um den zusätzlichen Zeitaufwand gering zu halten. Auch können Sie die sogenannte vorbereitende Buchhaltung, wie beispielsweise das Kontieren von Belegen, möglicherweise selbst übernehmen; dieses kann die Kosten um die Hälfte reduzieren. Um einschätzen zu können, ob es sich finanziell lohnt, die Buchführung selbst durchzuführen oder Mitarbeiter hiermit zu beauftragen, müssen Sie die Kosten für ein Steuerbüro nicht nur Ihre Personalkosten gegenüberstellen: für die professionelle Buchführung wird in der Regel spezielle Software eingesetzt, deren Lizenz Sie zunächst erst erwerben müssen.

Risiko und Haftung für Buchhaltungsfehler minimieren

Ein wichtiger Grund, weshalb Sie Ihre Buchführung in die Hände eines spezialisierten Steuerberaters geben sollten, ist die Abgabe von Haftung für Buchhaltungsfehler. Solange Sie selbst die Buchhaltung vornehmen, müssen Sie für jeden Fehler geradestehen, egal ob es sich um eine Fristüberschreitung handelt oder um eine fehlerhafte Kontierung. Unstimmigkeiten bei der Buchführung können schnell in Nachzahlungen von größeren Summen an das Finanzamt münden, falls eine Betriebsprüfung vorgenommen wird; nicht zuletzt, weil nachzuzahlende Steuern mit hohen Strafzinsen belegt werden. Neben Steuerberatern bieten sich natürlich auch Buchhalter an, um die Buchführung in Ihrem Unternehmen durchführen zu lassen; diese können jedoch nicht alleine Jahresabschlüsse erstellen, weil diese hierzu von einem Steuerberater oder anderen berechtigten Stellen abgenommen werden müssen. Ein Verein für Lohnsteuerhilfe wird keine Buchhaltung durchführen können und dürfen; er ist für Privatpersonen ohne Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gedacht. Wenn Sie einen professionellen Buchhalter oder einen Steuerberater mit Ihrer Buchführung beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass er alle wichtigen Fristen im Auge hat und Unstimmigkeiten frühzeitig erkennt, um Korrekturen vornehmen zu können. Sollte doch einmal ein Fehler unterlaufen, haftet das Steuerbüro, das Sie mit diesen Aufgaben beauftragt haben.