Steuerberater in ... mit Für wen: Kleinunternehmer / GbR / OHG / KG / PersG

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Steuerberatung für Personengesellschaften (Kleinunternehmer, GbR, OHG, KG, PersG)

Als Existenzgründer stehen Sie vor einer Menge Fragen, die die formale Einstufung Ihrer Tätigkeit betrifft. Falsche Angaben oder unüberlegte Schritte können schnell in einem finanziellen Desaster enden. Haben Sie sich mit anderen Unternehmern zusammengeschlossen, um zusammen zu arbeiten, können Sie eine GbR, eine OHG oder eine KG gründen; als Freiberufler auch eine Partnergesellschaft. Die verschiedenen Gesellschaftsformen unterscheiden sich durch Haftungsfragen und buchhalterische Pflichten; zudem unterscheiden sie sich von Kapitalgesellschaften auch in der steuerlichen Behandlung. Um keine Fallstricke bei der Gründung einer Gesellschaft zu übersehen und die beste Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden, kann ein Steuerberater Sie zu GbR und OHG beraten. Auch in der Buchführung Ihrer Gesellschaft und bei späteren Einkommenssteuererklärungen kann ein Steuerberater Ihnen helfen.

Wie Steuerberater bei der Wahl der Rechtsform helfen

Haben Sie sich entschieden, als Selbstständiger Geld zu verdienen, kommt bald die Frage auf, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist. Die Unterschiede liegen zum Beispiel in der Zahl der beteiligten Gründer, also ob Sie allein ein Einzelunternehmen eröffnen oder mit mehreren Gesellschaftern gemeinsam tätig werden. Die verbleibenden Optionen von Rechtsformen für Ihr Unternehmen unterscheiden sich besonders in der Haftung, aber auch im erforderlichen Startkapital und den Kosten für die Gründung. Die verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften haben auch unterschiedliche Anforderungen an die Buchführung, Auflagen für die Investorensuche und das Mitspracherecht sowie in der Handhabung der Versteuerung von Umsätzen und Gewinnen.

Sie können zwar selbst in Gesetzestexten nachlesen, welche Rechte und Pflichten mit verschiedenen Unternehmensformen verbunden sind, beispielsweise in §§ 705-740 des Bürgerlichen Gesetzbuch über die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Wie sich eine GbR aber konkret von einer OHG oder einer GmbH unterscheidet, und ob eine der beiden überhaupt in Frage kommt, lässt sich als juristischer Laie oft nur schwer beurteilen. Selbstständige können Steuerberater zu GbR und OHG befragen, um mit ihnen durchzusprechen, worin genau die Unterschiede liegen und welche Vor- und Nachteile mit den beiden Rechtsformen im konkreten Fall verbunden sind. Insbesondere können Steuerberater auch vor einer Gesellschaftsgründung Beispielrechnungen durchführen, die unterschiedliche Steuern berücksichtigt, und so die finanziell beste Lösung für Sie finden.

Steuerberatung für Selbstständige

Die erste und wichtigste Einteilung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgt in gewerbliche Arbeit, Handwerk oder freie Berufe. Letztere sind wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische und erzieherische Berufe, zu denen aber beispielsweise auch Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Architekten zählen. Freiberufler haben den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Wenn es Ihnen also möglich ist, Ihre Selbstständigkeit als Freiberufler auszuüben, können Sie durch diese Regelung finanziell profitieren. Aber auch Freiberufler können sich zu einer GbR oder einer Partnergesellschaft zusammenschließen.

Wenn Ihre Arbeit nicht zu den freien Berufen zählt, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden oder – im Falle eines Handwerksbetriebs – als Mitglied einer Handwerkskammer beitreten. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Bei geringen Jahresumsätzen von weniger als 17 500 Euro können Sie sich auch als Kleinunternehmer einstufen lassen. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Beachten Sie allerdings, dass ein Kleinunternehmer keine eigenständige Rechtsform darstellt, sondern nur eine steuerliche Ausnahme-Regelung.

Sind Sie der einzige Gründer, betreiben Sie ein Einzelunternehmen. Die Rechtsformen der Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG kommen für Sie damit nicht mehr in Frage. Sie können aber trotzdem eine Kapitalgesellschaft wie eine UG oder eine 1-Personen-GmbH gründen. Steuerberater für Selbsständige finden...

Unterschiede zwischen GbR, OHG oder KG: welche Personengesellschaft ist wann sinnvoll?

Sind neben Ihnen noch weitere Personen an der Gründung des Unternehmens beteiligt, bietet sich eine Personengesellschaft als Rechtsform an. Der Vorteil gegenüber einer Kapitalgesellschaft: für die Gründung einer GbR, OHG oder KG benötigen Sie kein Startkapital. Allerdings haften alle Gesellschafter mit ihren Privatvermögen. Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Grundform von Personengesellschaften, also Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmer. Alle beteiligten Gesellschafter haften gleichermaßen mit ihren persönlichen Vermögen für eventuelle Verluste der Firma.

Sollen durch Ihr Unternehmen auch Kredite aufgenommen oder andere Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist in der Regel die Eintragung ins Handelsregister erforderlich oder zumindest sinnvoll. Ihre GbR wird somit zu einer OHG, einer Offenen Handelsgesellschaft. Damit einher gehen höhere Anforderungen an Ihre Buchführung, die durch das Handelsgesetzbuch festgelegt werden. Weiterhin haften alle Gesellschafter mit ihren Privatvermögen.

Als ein möglicher Weg, die Privathaftung zu reduzieren, bietet die Gründung einer KG, einer Kommanditgesellschaft die Option, als Kommanditist Gesellschafter zu werden. Als Kommanditist kann man mit einer Einlage der Gesellschaft Kapital zuführen und haftet auch nur mit diesem Anteil. Gegenüber den anderen Gesellschaftern mit voller persönlicher Haftung, den sogenannten Komplementären, haben Kommanditisten üblicherweise aber eine weniger starke Position innerhalb des Unternehmens.

Es gibt noch einige Spezialformen von Personengesellschaften: die Gründung einer Partnergesellschaft ist beispielsweise Freiberuflern vorbehalten. Haftungsrechtlich ist eine solche Partnergesellschaft einer OHG gleichgestellt, jedoch gilt weiterhin eine Befreiung von der Gewerbesteuer, und es entfällt auch die Buchführungspflicht. Zur Beschränkung der Haftung mit Privatvermögen ist auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder einer UG möglich, allerdings nur mit genügend hohem Startkapital. Es sind auch Sonderformen möglich, wie beispielsweise eine GmbH & Co. KG, in welcher eine GmbH als Komplementär eingesetzt wird, sodass nur diese die volle Haftung trägt. Der Aufwand für die doppelte Buchführung der GmbH und der KG ist jedoch nur in seltenen Fällen wirklich lohnend.

Steuerliche Behandlung von GbR und OHG

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG keine eigenständigen steuerlichen Subjekte. Das heißt, die GbR führt keine eigenen Steuern auf Ihre Gewinne ab. Stattdessen müssen alle beteiligten Gesellschafter die Gewinne aus der GbR anteilig in ihrer individuellen Steuererklärung angeben und darauf Gewerbesteuer sowie Einkommenssteuer inklusive Solidaritätszuschlags zahlen. Die anteiligen Gewinne der GbR zählen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, es sei denn, es handelt sich um einen Zusammenschluss von Freiberuflern.

Ein großer Vorteil von Personengesellschaften ist, dass aus steuerlicher Sicht Gewinne aus GbR und OHG mit jeglichen Verlusten verrechnet werden können. Dies müssen nicht einmal Verluste der Gesellschaft sein, sondern können auch privat angefallen sein, wie beispielsweise negative Mieteinkünfte oder Verluste durch Börsengeschäfte. Die Gesamt-Steuerlast auf Einnahmen durch die GbR kann sich je nach konkreter Situation auf diese Weise deutlich reduzieren. Um die größtmögliche Steuerersparnis herauszuholen, ist es sinnvoll, mit einem Steuerberater die Gesamtsituation zu beurteilen. Am besten suchen Sie sich einen Steuerberater für Ihre GbR oder OHG, der die finanzielle Situation Ihres Unternehmens als Ganzes beurteilen kann.

Welche Fragen beantworten Steuerberater zur GbR?

Sie können Steuerberater bereits vor der Gründung Ihres Unternehmens ansprechen, um gemeinsam zu diskutieren, welche Rechtsform in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Schätzen Sie vorher ab, welche Umsätze und Betriebsausgaben Sie zu erwarten haben, um einen Anhaltspunkt für die Gewinne in den ersten Jahren zu haben und so verschiedene Szenarien durchrechnen zu können. Nach der Gründung der GbR kann das Erstellen der Steuererklärung eine Schwierigkeit darstellen. Ein Steuerberater hilft Ihnen dabei, die Gewinne korrekt einzutragen und zu versteuern und dabei größtmöglichen Nutzen durch Verrechnung mit etwaigen Verlustpositionen zu erzielen. Beachten Sie auch, dass Angaben zu Ihrem Unternehmen unter allen beteiligten Gesellschaftern konsistent sein müssen.

Wie helfen Ihnen Steuerberater für Ihre OHG?

Ähnlich wie bei der GbR kann ein Steuerberater Sie bei der Gründung einer OHG unterstützen. Fragen, ob diese Rechtsform die richtige für Sie und Ihre Mit-Gesellschafter ist, wird er Ihnen beantworten können, sowie eine Übersicht über die zu erwartenden Steuerzahlungen im ersten Jahr erstellen. Ein Steuerberater wird Ihnen auch dabei helfen können, alle Anmeldungen und Eintragungen ins Handelsregister korrekt durchzuführen, die bei der Gründung einer OHG erforderlich sind. Weil Steuerberater auch gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben, können sie Ihnen auch bei der Buchführung helfen. Insbesondere für OHG und KG ist diese Unterstützung sinnvoll, weil durch die Eintragung ins Handelsregister hohe gesetzliche Anforderungen an eine korrekte Buchführung entstehen. Indem Sie diese buchhalterischen Tätigkeiten an einen Steuerberater übertragen, können Sie Ihre Haftung für Buchführungsfehler reduzieren.

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377
  2. https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensformen/gesellschaftsformen/
  3. https://www.fuer-gruender.de/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/personengesellschaft/
  4. https://persaldo-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2014/03/unternehmensformen_vergleich.pdf
  5. https://www.steuerberaten.de/tag/gesellschafter/x