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Steuerberatung für Kapitalgesellschaften (AG, SE, GmbH, UG, Limited)

Möchten Sie sich als Unternehmer selbstständig machen, aber haben Sie Angst, im Falle eines Scheiterns auch privat alles zu verlieren? Dann ist eine GmbH die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben: die Haftung beschränkt sich lediglich auf das Firmenvermögen, und Ihr Privatbesitz wird nicht angetastet. Allerdings müssen Sie zur Gründung einer GmbH ein hohes Startkapital mitbringen. Einfacher gestaltet sich die Anmeldung einer UG, die Sie quasi ohne Eigenkapital eröffnen können. Ein Teil der Gewinne muss aber in der UG verbleiben, bis diese in eine GmbH umgewandelt werden kann. Sowohl in einer GmbH als auch in einer UG fällt eine Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne an. Eine Ausnahme gibt es lediglich für gemeinnützige Organisationen.

Steuerberater helfen bei der Gründung einer GmbH

Jedes Jahr werden in Deutschland einige hunderttausend Unternehmen gegründet; viele davon von Einzelunternehmern, die sich alleine selbstständig gemacht haben. Während gerade für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende ein solches Einzelunternehmen eine attraktive Wahl ist, müssen viele Unternehmer eine Kapital- oder Personengesellschaft gründen. Die mit Abstand beliebteste Option ist dabei die GmbH.

Sobald Sie mit weiteren Beteiligten gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie sich für eine Gesellschaft wie die GmbH, die UG oder auch GbR und KG entscheiden. Diese Rechtsformen legen fest, wie die Besitz- und Leitungsrechte der einzelnen Unternehmer zu einander in Beziehung stehen, wie Gewinne versteuert und verteilt werden, und wie die Gesellschafter für Verluste haftbar gemacht werden können.

Vorteil der GmbH: beschränkte Haftung

Die Frage, wer Haftung für Unternehmensschulden übernimmt, ist von enormer Bedeutung. Sie ist ein wesentlicher Grund, weshalb die GmbH auch für einzelne Unternehmer eine sehr interessante Rechtsform darstellt. GmbH bedeutet: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; das heißt, die Unternehmenseigner haften nicht mit ihren Privatvermögen, wie das im Falle von Einzelunternehmern oder GbR der Fall wäre. Stattdessen ist die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt.

Eigenkapital zur Gründung einer GmbH erforderlich

Der Vorteil der beschränkten Haftung kommt nicht ganz ohne Preis: um eine GmbH gründen zu können, müssen die Gesellschafter Eigenkapital aufbringen und in die Firma investieren. Die Höhe der erforderlichen Einlage liegt bei mindestens 25.000 Euro und ist damit gleichzeitig auch der Betrag, der im Falle einer Insolvenz in jedem Fall verloren wäre. Die Höhe des aufzubringenden Startkapitals ist unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter: selbst bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH muss diese Summe gezahlt werden. Der Betrag darf allerdings auch in Form von Sachwerten in das Unternehmen investiert werden. Im Falle einer Bareinlage ist wenigstens die Hälfte, also 12.500 Euro, auf ein Firmenkonto einzuzahlen, wobei die Gründer für den Restbetrag bis zur vollen Summe von 25.000 Euro mit Ihrem Privatvermögen haften würden.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Es ist nicht damit getan, Mitstreiter für ein Unternehmen gefunden, sich auf eine Rechtsform geeinigt und das nötige Startkapital zusammengetragen zu haben. Die Gründung einer GmbH besteht aus mehreren Schritten, die alle einzeln rechtlich abgesichert werden müssen. Kernstück der Anmeldung ist ein Gesellschaftsvertrag, in welchem Name, Sitz und Gegenstand des Unternehmens festgehalten sowie alle Gesellschafter und deren Anteile am Unternehmen aufgelistet werden. Auch ein Geschäftsführer kann bereits benannt werden

Weil jede GmbH formal zum gesellschaftlichen Zwecke besteht, Handel zu treiben, ist eine Eintragung in das Handelsregister Pflicht. Dieser erste Schritt muss durch einen Notar erfolgen und ist erst dann möglich, wenn das Startkapital aufgebracht werden konnte. Es folgt ein Prüfverfahren, in welchem der Gegenstand des Unternehmens nachvollzogen und beurteilt wird. Um Verzögerungen beim Eintrag ins Handelsregister zu vermeiden, sollten Sie sich deshalb bereits vorab bei einem Steuerberater Unterstützung holen. Dieser sollte bereits Erfahrung mit Unternehmensgründungen haben, sodass er Ihnen gezielt Tipps für eine schnellere und reibungslose GmbH-Gründung geben kann. Zuletzt ist auch die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt nötig, ähnlich zur Firmengründung als Einzelunternehmer.

Welche Steuern fallen in einer GmbH an?

Auf alle Gewinne, die Ihr Unternehmen erwirtschaftet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von derzeit 15 % berechnet. Eine Ausnahme besteht für gemeinnützige Unternehmen, die dann in einer gGmbH (gemeinnützigen GmbH) organisiert und von der Körperschaftssteuer befreit sind. Zusätzlich fallen auch Gewerbe- und Umsatzsteuer an, wie es für gewerbetreibende Betriebe üblich ist. Hinzu kommen auch eventuell Lohnsteuer für angestellte Beschäftigte.

Möchten Sie sich Gewinne aus dem Unternehmen auszahlen lassen, gibt es hierzu zwei Möglichkeiten: über Dividenden werden Gewinne an alle Anteilseigner gemäß ihrer gehaltenen Unternehmensanteile ausgeschüttet. Hierauf müssen Sie individuell noch Kapitalertragssteuer zahlen. Alternativ können Sie sich auch selbst als Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigen, insbesondere als Geschäftsführer. Durch die Höhe Ihres Gehalts wird bestimmt, wie viel Unternehmensgewinne an Sie zurückfließen. Doch auch als Geschäftsführer müssen Sie Einkommenssteuer auf Ihren Lohn zahlen.

Ob es sich finanziell lohnt, eine GmbH zu gründen, um von der beschränkten Haftung profitieren zu können und sich dann als Geschäftsführer ein ansehnliches Gehalt auszahlen zu lassen, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater über verschiedene Szenarien und Rechtsformen für Ihre Firma, um möglichst wenig Steuern von Ihren Gewinnen abzweigen zu müssen.

Steuerberater helfen bei der Buchführung einer GmbH

Mit der für eine GmbH verpflichtende Eintragung ins Handelsregister geht einher, dass Sie keine einfachen Einkommensüberschuss-Rechnungen im Rahmen der Steuererklärung abgeben dürfen, sondern ausführliche Bilanzierungen aufstellen müssen. Das Handelsgesetzbuch sieht einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vor, was in der Regel mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Um keine formalen Fehler dabei zu begehen und Ihren persönlichen Arbeitseinsatz gering zu halten, ist es eine gute Idee, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, für Ihre GmbH die Jahresabschlüsse zu erstellen.

Sollten Sie sich entschieden haben, eine gGmbH gründen zu wollen, liegen die Anforderungen an die Buchführung noch höher: es muss genau unterschieden werden zwischen ideell-gemeinnützigen Leistungen, auf die keine Körperschaftssteuer gezahlt werden muss und für die eine Befreiung oder Reduzierung der Umsatzsteuer möglich ist, und Leistungen des Wirtschaftsbetriebs, welche wie in einer gewöhnlichen GmbH versteuert werden müssen. Als gGmbH dürfen Sie außerdem Spendenbescheinigungen ausstellen, wodurch die Steuerlast der spendenden Personen gesenkt wird.

GmbH oder UG? Wie Steuerberater Ihnen bei der Wahl der Rechtsform helfen können

Haben Sie bereits einen Businessplan für Ihre Firma, doch sind Sie noch unentschlossen, welche Unternehmensform am sinnvollsten ist, können Sie dies auch mit Ihrem Steuerberater diskutieren. Sobald Sie nicht alleiniger Gründer sind, sondern mehrere Personen am Unternehmen beteiligt sind, müssen Sie sich für eine Gesellschaftsform entscheiden. Neben der GmbH kommt auch eine UG in Frage.

Die UG: eine Mini-GmbH mit wenig Startkapital

Eine Unternehmergesellschaft, oder kurz: UG, ähnelt einer GmbH in den meisten Punkten. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch in dem erforderlichen Startkapital, welches zur Gründung benötigt wird. Während Sie 25.000 Euro aufbringen müssen, um eine GmbH anmelden zu können, genügt formal bereits ein symbolisches Startkapital von 1 Euro, um eine UG zu gründen. Es wird aber ausdrücklich empfohlen, eine größere Summe zu investieren, um die ersten Rechnungen ohne Liquiditätsprobleme begleichen zu können.

Die Formalitäten bei der Gründung einer UG bleiben die gleichen: es ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich sowie eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Beachten Sie, dass zwar eine geringere Summe an Startkapital in die Firma investiert werden muss, aber im Rahmen der Anmeldung weitere Kosten anfallen, die nicht beliebig reduziert werden können. So müssen Sie beispielsweise die Kosten für den Notar für die Eintragung ins Handelsregister und die Gebühren für die Gewerbeanmeldung selbst tragen. Zwar richten sich die Notarkosten auch nach dem Startkapital, doch ist für die Gewerbeanmeldung ein Pauschalbetrag von 150 Euro fällig. Und wenn Sie sich Unterstützung durch einen Steuerberater holen, der Sie durch die Anmeldung Ihrer UG führt, fallen auch hier Honorargebühren an.

Während die Gründung einer UG insgesamt dennoch mit geringeren Kosten verbunden ist und sich mit geringerem Startkapital einfacher gestaltet, haben Sie jedoch nicht freie Hand über Ihre Gewinne. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens ein Viertel Ihrer Gewinne als Rücklagen im Unternehmen zu lassen und nicht an die Anteilseigner auszuschütten. Auf diese Weise bauen Sie Jahr für Jahr ein größeres Kapital in Ihrer Firma auf, bis Sie schließlich eine Summe von 25.000 Euro zurückgelegt haben. Ab diesem Zeitpunkt wandelt sich Ihre UG automatisch in eine GmbH um, und Sie dürfen weitere Gewinne vollständig ausschütten.

Was unterscheidet eine GmbH und UG von einer GbR?

Neben GmbH und UG gibt es auch weitere Gesellschaftsformen, in denen Sie Ihr Unternehmen organisieren können: beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gründung einer GbR ist ohne große Hürden möglich, da kein Startkapital erforderlich ist. Wie bei allen Personengesellschaften haften Sie als Gesellschafter in einer GbR allerdings mit Ihrem kompletten Privatvermögen. Die Versteuerung von Gewinnen unterscheidet sich deutlich von einer GmbH und einer UG: es erfolgt keine steuerliche Betrachtung auf Unternehmensebene, sodass keine Körperschaftssteuer fällig wird. Stattdessen müssen alle Unternehmenseigner anteilig die Gewinne und Verluste in ihren persönlichen Steuererklärungen angeben und in diesem Rahmen in der Regel Einkommenssteuer zahlen.

Welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben am besten ist, lässt sich schwer pauschal beantworten. Am besten besprechen Sie mit einem Steuerberater oder Unternehmensberater die Situation und rechnen verschiedene Beispiele durch. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie vorab bereits einen Businessplan erstellt haben, sodass Sie eine grobe Vorstellung von Ausgaben und Umsätzen der ersten Betriebsjahre haben. Außerdem sollten Sie einen Steuerberater suchen, der sich auf Unternehmensrecht spezialisiert hat und im besten Fall bereits einige Unternehmensgründungen mit begleitet hat. Dies hilft Ihnen, typische Anfängerfehler zu vermeiden und Ihr Unternehmen gesund durch die ersten Wirtschaftsjahre zu führen.

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377
  2. https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/ein-personen-gmbh/
  3. https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensformen/ug-gruenden/
  4. https://persaldo-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2014/03/unternehmensformen_vergleich.pdf
  5. https://www.steuerberaten.de/tag/gesellschafter/
  6. https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensformen/